Allgemeine Würdigung der AnrechnungsmethodeDie unbeschränkte Anrechnungsmethode führt stets zur Verwirklichung von Kapitalexportneutralität. Dieses Ergebnis ist unabhängig von der Frage, ob in den betrachteten Staaten Gewinne oder Verluste erzielt wurden. Es kann daher von einer reinen Methode gesprochen werden. Aus fiskalischen Gründen wird in der Realität jedoch weit überwiegend die beschränkte Anrechnung angewandt. Solange die Steuerzahlung im Quellenstaat unterhalb derjenigen im Wohnsitzstaat liegt, entsteht hierdurch weder für den Fiskus noch für den Steuerpflichtigen ein Unterschied. Differenzen treten jedoch auf, wenn die Steuerzahlung im Wohnsitzstaat niedriger als im Quellenstaat ist, sei es wegen einer Verlustsituation im Wohnsitzstaat oder einem generell niedrigeren Besteuerungsniveau. Bei einem höheren Steuerniveau im Quellenstaat führt die beschränkte Anrechnung nicht mehr zur Kapitalexportneutralität. Der Steuerpflichtige wird ungünstiger gestellt, als wenn er sein gesamtes Einkommen im Wohnsitzstaat realisiert hätte. Es resultiert dasselbe Ergebnis wie bei Anwendung der Freistellungsmethode mit Tarifvorbehalt. Die beschränkte Anrechnung ist demnach keine reine Methode; bei Entstehung eines Anrechnungsüberhangs wird - fiskalisch motiviert - die effektive Doppelbesteuerung nicht ausgeschaltet. Wirkung der beschränkten Anrechnung bei Einkünften aus verschiedenen QuellenstaatenTreffen Einkünfte aus verschiedenen Quellenstaaten zusammen, stellt sich die Frage, wie die Anrechnungsobergrenzen ermittelt werden sollen. Als Konzepte stehen sich überwiegend die per-country-limitation und die overall-limitation gegenüber. In Amerika findet sich jedoch beispielswese auch eine einkunftsartenbezogene "basket-limitation".
Regelmäßig ist die overall-limitation für den Steuerpflichtigen die günstigere Lösung, da bei hohen Steuern in einem Quellenstaat und niedrigen Steuern in einem anderen Quellenstaat ein Ausgleich staatfinden und damit ggf. ein Anrechnungsüberhang vermieden werden kann. Fällt jedoch in einem Quellenstaat ein Verlust an, führt die per-country-limitation zu für den Steuerpflichtigen günstigeren Ergebnissen. Verbesserungsmöglichkeiten der beschränkten AnrechnungAls Möglichkeiten, die fiskalisch motivierte Anrechnungsbegrenzung so auszugestalten, daß die negativen Wirkungen für die Steuerpflichtigen zumindest deutlich abgemildert werden, werden diskutiert:
Wirkung der Anrechnungsmethode in VerlustkonstellationenDie Wirkung der Anrechnungsmethode im Zusammenhang mit Verlusten kann überwiegend als systemgerecht bezeichnet werden:
Anwendung im deutschen Steuerrecht§ 34c Abs. 1 EStG enthält die Anrechnungsmethode als unilateralen Regelfall zur Minderung der Doppelbesteuerung bei Auslandseinkünften. Sie ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
Die Anrechnungsmethode ist als beschränkte Anrechnung mit per-country-limitation ausgestaltet. Die oben angesprochenen Modifikationen der beschränkten Steuerpflicht wurden im deutschen Steuerrecht leider nicht umgesetzt. Die Anrechnungsmethode findet als Auffangmethode zur Freistellung auch Anwendung in den deutschen DBA. |