Freistellung

Das Grundprinzip der Freistellungsmethode kann folgendermaßen beschrieben werden:

Zunächst erfolgt eine Aufteilung der gesamten Einkünfte bzw. Vermögensteile eines Steuerpflichtigen in "ausländische" und "inländische" Teile.

Das Besteuerungsrecht an diesen einzelnen Teilen wird dann entweder dem Wohnsitz- oder Ursprungsland zugeteilt. In dem jeweils anderen Staat sind diese Teile dann steuerbefreit.

Es können folgende Darstellungsweisen gewählt werden:

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BLEBUL2A.GIF (318 Byte) Weiterführende Hinweise

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